Internationale Verhandlungen zu Gene Drives nehmen Fahrt auf
Die UN-Konvention über die biologische Vielfalt (UN CBD) und ihre Unterprotokolle sind die weltweit wichtigsten Foren zur Festlegung international verbindlicher Regelungen für die Gene-Drive-Technologie. Zum ersten Mal seit Beginn der COVID-Pandemie – nach mehr als zwei Jahren wiederholter Verschiebungen und Online-Sitzungen – trafen sich Regierungsvertreter:innen, Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler:innen und Wirtschaftslobbyisten wieder in Persona, um die internationalen Verhandlungen vom 14. bis 29. März 2022 in Genf (Schweiz) aufzunehmen.
Während der zweieinhalb wöchigen Konferenz wurde in drei verschiedenen Gremien eine Reihe von Themen diskutiert, die zuvor in mehreren Online-Sitzungen erörtert worden waren.
Im Mittelpunkt der Genfer Treffen standen die Verhandlungen über das so genannte Post-2020 Global Biodiversity Framework (GBF), mit dem der globale Biodiversitätsverlust bis 2050 durch ein ganzheitliches Paket von Zielen und Maßnahmen gebremst und umgekehrt werden soll. Diese Vereinbarung wird auf der 15. Tagung der Vertragsparteien (COP 15) der UN-Biodiversitätskonvention (CBD), die im August 2022 in Kunming, China, stattfinden soll, abgeschlossen und zur Abstimmung gestellt.
Globaler Rahmen für die biologische Vielfalt, Ziel 17 – Verhinderung von Schäden durch Biotechnologien
Im Hinblick auf die Regulierung von Biotechnologien wie Gene Drives waren die Diskussionen um Ziel 17 von besonderer Bedeutung. Mit diesem Ziel sollen Schutz-Maßnahmen für die biologische Vielfalt vor den Auswirkungen von Biotechnologien verstärkt werden. Die Stop Gene Drive Kampagne, als Teil der CBD Alliance – einem Zusammenschluss gleichgesinnter, zivilgesellschaftlicher Organisationen – forderte die Einführung eines Prozesses zur Antizipierung, Überwachung und Regulierung neuartiger Biotechnologien, sodass negative Auswirkungen auf die Biodiversität vermieden werden können. Die CBD Alliance betonte in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit, die Rechte potenziell betroffener indigener Völker und lokaler Gemeinschaften zu wahren – insbesondere deren Recht, sich gegen den Einsatz von Biotechnologien auszusprechen, die sich negativ auf ihre Territorien und ihre Gewässer auswirken könnten. Im Ziel 17 sollte weiterhin festgelegt werden, auf welche Weise Schäden, die trotz Vorkehrungen entstehen, zu entschädigen sind.
Während CBD-Vertragsparteien wie Bolivien, Äthiopien und Mexiko die Aufnahme dieser Elemente in den Text forderten, versuchten andere Vertragsparteien, allen voran Brasilien, den Zweck dieses Ziels zu untergraben, indem sie einen Absatz über den potenziellen positiven Nutzen der Biotechnologien für die biologische Vielfalt einfügten. Während die CBD-Alliance dazu aufrief, ein breites Spektrum von Technologien im Rahmen dieses Ziels zu erfassen, versuchten einige Parteien durch spezifische Definitionen die Arten von Technologien, die überwacht werden sollten, einzuschränken. Dies ist der Textentwurf, der das Resultat dieser Diskussionsbeiträge auch aus vergangenen Treffen widerspiegelt.
SBSTTA – Tagesordnungspunkte 4 und 5: Bewertung der Gene-Drive-Technologie
Während die Diskussionen rund um das GBF hauptsächlich von einem Gremium namens “Open Ended Working Group” geführt wurden, fand in Genf auch die Sitzung eines beratenden Gremiums der CBD, dem “Subsidiary Body on Scientific, Technical Technological Advice” (SBSTTA) statt, welches allgemeine und langjährige Fragen im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt erörtert und Texte zur Annahme durch die COP vorbereitet. Einige davon sind im Hinblick auf die Regulierung der Gene Drive Technologie von besonderem Interesse:
SBSTTA Punkt 4 befasst sich mit dem Thema der synthetischen Biologie, einem aufstrebenden Bereich der Biotechnologie, der darauf abzielt, neue lebende Organismen im Labor zu gestalten oder zu erschaffen, die in der Natur nicht vorkommen.
Der aktuelle Stand der Verhandlungen zu diesem Punkt spiegelt sich in Empfehlungsentwürfen zur synthetischen Biologie wider und ist das Ergebnis von Online-Verhandlungen, die im April und Mai 2021 stattfanden. Die Diskussionen konzentrierten sich auf die Einrichtung eines Prozesses im Rahmen der CBD, um neue technologische Entwicklungen im Bereich der synthetischen Biologie (wie Gene Drives) und ihre potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu antizipieren, zu überwachen und zu bewerten. Die Stop Gene Drive-Kampagne begrüßt die Einrichtung eines langfristigen Überwachungsprozesses und befürwortet die Bildung einer multidisziplinären technischen Expertengruppe (MTEG). Um die möglichen Auswirkungen dieser Technologien zu bewerten sollten dieser Gruppe Expert*innen aus vielen wissenschaftlichen Disziplinien angehören und die ein breites Spektrum an Wissenssystemen repräsentieren. Die Stop Gene Drive Kampagne betont, dass der von dieser Gruppe geleitete Bewertungsprozess sozioökonomische, kulturelle, ethische und gesundheitliche Fragen berücksichtigen muss. Die Stop Gene Drive Kampagne fordert außerdem, dass die Freisetzung von Gene-Drive-Organismen in die Natur das Vorsorgeprinzip umsetzen muss und dass zu diesem Zweck weitere Bedingungen festgelegt und erfüllt werden müssen, bevor eine Freisetzung in die Umwelt überhaupt in Betracht gezogen werden sollte. Aus Zeitgründen wurde dieser Tagesordnungspunkt in Genf nicht diskutiert, sondern zur weiteren Erörterung auf der COP vertagt.
SBSTTA Punkt 5 befasst sich mit der Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen (lebenden, modifizierten Organismen, LMO). Dieser spezielle Bereich ist Gegenstand eines rechtsverbindlichen Unterprotokolls der Biodiversitätskonvention, des so genannten Cartagena-Protokolls, das nur von einem Teil der Vertragsparteien unterzeichnet wurde.
Der aktuelle Verhandlungsstand des Entwurfs der Empfehlungen zur Risikobewertung ist das Ergebnis virtueller Online-Verhandlungen, die im April und Mai 2021 stattfanden. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Frage, ob (zusätzliche) unverbindliche Leitfäden zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Gene Drive Organismen erstellt werden sollen. Strittige Punkte bei der Diskussion darum waren der Umfang dieser Leitfäden und die Zusammensetzung der Redaktionsgruppe. Die Stop Gene Drive Kampagne begrüßt die Erstellung solcher Leitfäden. Sie sollten sich mit den spezifischen Risiken von Gene-Drive-Organismen im Allgemeinen befassen (im Gegensatz zu Leitlinien, die nur Gene-Drive-Mücken abdecken). Die Empfehlungen sollten von einer heterogenen und transdisziplinären Gruppe von Experten, einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft und indigener Völker, ausgearbeitet werden und das Vorsorgeprinzip umsetzen. Aus Zeitgründen wurde dieser Tagesordnungspunkt in Genf nicht diskutiert, sondern zur weiteren Erörterung auf der COP vertagt.
SBSTTA Punkt 6 befasst sich mit dem Thema invasiver (gebietsfremder) Arten, die als einer der drei Hauptgründe für den Verlust der biologischen Vielfalt gelten. Gene Drives werden von einigen zur Bekämpfung invasiver Arten ins Gespräch gebracht.
Während der Diskussionen zu diesem Tagesordnungspunkt in Genf wurden Gene Drives in den Empfehlungsentwurf zu invasiven Arten aufgenommen, der nun fordert, dass bei der Erwägung von Gene Drives zur Bekämpfung invasiver Arten das Vorsorgeprinzip angewandt werden sollte. Weitere Diskussionen zu diesem Thema werden bei der COP stattfinden.
Nächste Schritte
Die Tagesordnung in Genf war sehr eng gestrickt, dennoch konnten die Vertragsparteien ihre Diskussionen über die meisten Texte für das GBF nicht abschließen. Daher hat das CBD-Sekretariat angekündigt, weitere Sitzungen abzuhalten. Die ‘Open Ended Working Group’ (OEWG) wird daher vom 21. bis 26. Juni in Nairobi, Kenia, weiter über die Ziele (z.B. Ziel 17) des GBF diskutieren. Ein weiteres Treffen wird vom 29. Juni bis 1. Juli 2022 in Bonn für den ‘Subsidiary Body on Implementation’ (SBI) stattfinden, um Indikatoren zu diskutieren, mit denen überwacht werden kann, ob die neuen GBF-Ziele richtig umgesetzt werden.
Deutliche Fortschritte bei beiden Treffen werden entscheidend dafür sein, ob der GBF von allen Vertragsparteien auf der COP, die im August in Kunming stattfinden wird, angenommen werden kann.
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Links und Ressourcen
- Empfehlungsentwurf zur synthetischen Biologie (CBD/SBSTTA/24/L.5)
- Empfehlungsentwurf zur Risikobewertung (CBD/SBSTTA/24/L.6)
- Empfehlungsentwurf zu invasiven gebietsfremden Arten (CBD/SBSTTA/24/L.8)
- Bericht der Ko-Leiter der Kontaktgruppe 4, einschließlich des konsolidierten Textes zu Ziel 17 (CBD/WG2020/3/CG/4/REPORT)